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Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im allgemeinen Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie in zahlreichen Spezialgesetzen. Die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers zu dem einzelnen Arbeitgeber regelt das sogenannte Individualarbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst hingegen vor allem das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (also der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und das Tarifvertragsrecht.
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht erfasst insbesondere – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer –:
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