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Die Berufsausübung ist bei den Angehörigen der freien Berufsgruppen (wie z.B. Ingenieure, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschafsprüfer) an strenge Voraussetzungen gebunden, um eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz der Berufsausübung sicherzustellen. Ihre Rechte und Pflichten sind in Bundes- und Landesgesetzen sowie Berufsordnungen geregelt.
Wir beraten und vertreten Antragsteller in Berufszulassungsverfahren, die Berufsangehörigen gegenüber ihren Aufsichtsbehörden, Kammern, auch im berufsgerichtlichen Verfahren. Aufgrund der über 30jährigen Erfahrung im Bereich der Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Rechts der freien Berufe verfügt unsere Kanzlei über ein starkes Netzwerk von Verbänden, Behörden, Ministerien und Politik. Unsere Spezialkenntnisse ermöglichen uns als kooperativer Interessenvertreter gegenüber anderen Stellen aufzutreten und praxisgerechte Lösungen herbeizuführen.
Unsere Tätigkeit im Recht der freien Berufe umfasst die verfassungsrechtliche Grundlagen und alle darauf basierenden berufsrechtlichen Regelungen. Tätigkeitsschwerpunkte bilden insbesondere:
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Recht der freien Berufe · Rechtsanwalt Notar · Rechtsberatung Steuerberater
ESSER &
DR. HOLTHAUSEN
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