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Rechtsgebiete

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Summe aller Vorschriften, die das Rechtsverhältnis der durch eine Ehe oder durch Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus beinhaltet es auch Vorschriften außerhalb der Verwandtschaft, die sog. verwandtschaftsersetzende Funktionen haben, vor allem Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Ferner zählt hierzu das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Das materielle Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297 bis 1921 BGB) geregelt.

Unsere Beratung und Vertretung betrifft schwerpunktmäßig

  • eherechtliche Tatbestände, vor allem die Formulierung von Eheverträgen, sowie die rechtliche Begleitung bei der Beendigung von Ehen, also die Formulierungen von Scheidungsfolgenvereinbarungen und die Vertretung in Scheidungsverfahren (Scheidungsanwalt);
  • kindschaftsrechtliche Verfahren, insbesondere Abstammungsverfahren, z.B. dem Vaterschaftsverfahren;
  • aus Ehe oder Abstammung sich ergebende Ansprüche, insbesondere Unterhaltsansprüche;
  • die Regelung weiterer sich aus Ehe oder Verwandtschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergebenden Ansprüche, wie Sorgerecht, Umgangsrecht, vermögensrechtliche Ansprüche, Hausrat usw.;
  • die Formulierung von Patiententestament, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

 
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Anwalt Familienrecht · Familienrecht Köln · Scheidungsanwalt Köln

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