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Das Familienrecht umfasst die Summe aller Vorschriften, die das Rechtsverhältnis der durch eine Ehe oder durch Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus beinhaltet es auch Vorschriften außerhalb der Verwandtschaft, die sog. verwandtschaftsersetzende Funktionen haben, vor allem Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Ferner zählt hierzu das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Das materielle Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297 bis 1921 BGB) geregelt.
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