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Rechtsgebiete

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht betrifft insbesondere das Recht des Handelsstandes (vor allem: Kaufmannseigenschaft) und der Handelsgeschäfte, also das im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Recht, sowie das internationale Kaufrecht hierbei insbesondere das UN-Kaufrecht.
Das Gesellschaftsrecht erfasst maßgeblich das Recht der Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommandit­gesellschaft) und der Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH und Aktien­gesellschaft).

Unsere Beratung und Vertretung erfasst insbesondere

  • die rechtliche Begleitung in der Gründungsphase von Unternehmen und Gesellschaften (rechtliche Gründungsberatung);
  • die Formulierung von Unternehmensverträgen (z.B. Leistungsverträge, Kooperationsverträge);
  • die Abfassung von Gesellschaftsverträgen, hierbei insbesondere von Verträgen zur Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaften;
  • alle rechtlichen Fragen rund um den Unternehmenskauf.

 
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Gründungsberatung Köln · Gesellschaftsrecht Köln · Anwalt Handelsrecht

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