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Grundlage der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und der Mediation ist die rechtsgeschäftliche Privatautonomie. Danach sind Privatpersonen oder juristische Personen frei, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zu vereinbaren. Das Schiedsgericht ersetzt das staatliche Gericht vollständig. Die Mediation hat das Ziel, die Konfliktparteien zu veranlassen, unter der Mitwirkung eines neutralen Dritten (Mediator) eine gütliche Einigung zu erreichen. Die Mediation bietet den Konfliktparteien die Möglichkeit, anstelle einer autoritären Gerichtsentscheidung eine kreative Lösung zur Streitbeilegung zu finden.
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Schiedsgerichtsbarkeit Köln ·Mediation Köln · Schiedsgericht · Lösung
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