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Das Rechtsgebiet Vermessungsrecht und Katasterrecht stellt in seinen vielfältigen Bezügen sowohl zum bürgerlichen Recht als auch zum öffentlichen Recht eine Spezialmaterie dar, mit der unsere Kanzlei seit mehr als 30 Jahren den Beteiligten (vor allem Vermessungsbüros, Grundstückseigentümer, auch behördliche Stellen) als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht. Dazu bedarf es vertiefter Kenntnisse ebenso im Fachgebiet Grundstücksrecht, Nachbarrecht und der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (insbes. Kataster- und Vermessungsgesetze der Bundesländer, bauordnungsrechtliche Bestimmungen) wie auch der verwaltungstechnischen Abläufe des (privaten und öffentlichen) Vermessungswesens.
Durch die jahrzehntelange ständige Beratung auch des Berufsverbandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. – BDVI) und seiner Mitglieder, aber natürlich auch anderer Akteure des Vermessungs- und Katasterwesens besteht eine herausragende Kompetenz der Kanzlei in allen Fragestellungen dieses Fachbereiches:
Auch im privatrechtlichen Bereich der GIS-Dienstleistungen beraten und betreuen wir unsere Mandanten. Geoinformationssysteme (GIS) sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. Die Einsatzmöglichkeiten der GIS-Dienstleistungen sind für eine Vielzahl von Bereichen relevant, so z.B. in privatwirtschaftlichen Anwendungen, produkt-, kunden- und vertriebsbezogen bei technischen Planungen auf Kommunal-, Kreis- und Landesebene etc.
Wir unterstützen unsere Mandanten hier schwerpunktmäßig
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Ingenieurrecht Köln · BDVI Rechtsberatung · Geoinformationssysteme · Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
ESSER &
DR. HOLTHAUSEN
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