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Gegenstand des Verwaltungsrechts ist das Verwaltungshandeln der Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden. Es teilt sich auf in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht behandelt die für alle verwaltungsrechtlichen Bereiche geltenden Regeln, vor allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, die Formen des Verwaltungshandels – maßgeblich den Erlass von Verwaltungsakten -, das Verwaltungsverfahrensrecht und die Staatshaftung.
Das besondere Verwaltungsrecht betrifft einzelne Verwaltungsbereiche wie etwa das Kommunalrecht, das Baurecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Gebührenrecht, das Prüfungsrecht usw.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Verwaltungsrecht sind die effektive Beratung und Vertretung in den Bereichen
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Verwaltungsrecht Köln · Wirtschaftsverwaltungsrecht · Vergaberecht
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