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Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Immaterialgüterschutz, d. h. den Schutz des geistigen Eigentums. Hierzu zählt vor allem die Anmeldung, Aufrechterhaltung, Verteidigung von technischen und gewerblichen Schutzrechten – Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Geschmacksmusterrechte, Markenrecht und sonstige Kennzeichenrechte. Die Beratung auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Schwerpunkt des Wettbewerbsrechts. Zum Wettbewerbsrecht gehört auch das Recht der Werbung (Werberecht) und der Public Relations.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtes und des Wettbewerbsrechts und helfen die erforderlichen Rechte zu erwerben, zu erhalten und zu verteidigen und bei der Gestaltung von Verwertungsverträgen. Unsere Leistungen beziehen sich insbesondere auf
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